Publié le 26.07.2026 · Dernière revue des sources : 26.07.2026 · Notre méthode

Arbeiten in der Schweiz mit einem nicht-europäischen Pass: was das Kontingentsystem wirklich erlaubt

Wenn du keinen EU- oder EFTA-Pass hast, ist dein Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt kontingentiert: Die Zahl der Bewilligungen ist jedes Jahr begrenzt. Du kannst eine Bewilligung erhalten, aber nur als qualifizierte Arbeitskraft, wenn keine vorrangige Kandidatin existiert und wenn ein Kanton noch Einheiten frei hat. So funktioniert das System, Kanton für Kanton und Quartal für Quartal.

Dieser Artikel beschreibt das 2026 geltende Recht für Angehörige von Drittstaaten (ausserhalb der EU/EFTA). Er erklärt ein Zulassungsverfahren, kein Versprechen: Die Bedingungen zu erfüllen begründet keinen Anspruch auf eine Bewilligung. Jede Zahl ist datiert und mit Quelle versehen; Punkte, die gerade revidiert werden, sind als solche gekennzeichnet.

Brauchst du ein Kontingent? Ja, ausser bei EU/EFTA

Zwei Regime bestehen nebeneinander, und alles hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab.

Ein Kontingent ist eine jährlich festgelegte Höchstzahl an Bewilligungen. Für Drittstaaten umfasst es zwei Titel:

Diese Höchstzahlen sind in der VZAE (Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit) festgehalten, in ihren Anhängen 1 und 2. Der Bundesrat legt sie jeweils zum Jahresende für das Folgejahr fest.

Wie funktioniert die quartalsweise Freigabe?

Das Jahreskontingent wird nicht auf einmal ausgeschüttet. Es teilt sich in zwei Töpfe.

  1. Die kantonalen Kontingente: Ein Teil wird direkt den Kantonen nach ihrem voraussichtlichen Bedarf zugeteilt.
  2. Die Bundesreserve: Der Rest bleibt beim Bund.

Wenn ein Kanton seinen Anteil aufgebraucht hat, beantragt er zusätzliche Einheiten aus der Bundesreserve. Das SEM (Staatssekretariat für Migration) gibt sie den Kantonen in Quartalstranchen frei, je nach ihrem Bedarf. Die Verteilung der Höchstzahlen zwischen Bund und Kantonen stützt sich auf Art. 19-20 VZAE (Quelle: SEM, Weisungen und Erläuterungen AIG, Kap. 4).

KontingentstopfVerwaltet vonFreigabe
Kantonales KontingentDer KantonZu Jahresbeginn, nach angemeldetem Bedarf
BundesreserveDer Bund (SEM)In Quartalstranchen, auf Antrag des Kantons

Konkrete Folge für dich: Dasselbe Dossier kann im Januar problemlos durchgehen und im November blockieren, wenn der anvisierte Kanton sein Kontingent geleert hat. Die Wahl des Kantons und der Zeitpunkt der Einreichung zählen genauso viel wie dein Profil.

Beispiel — Genf, 2026

Für sein anfängliches kantonales Kontingent 2026 erhielt Genf 93 B-Bewilligungen und 149 L-Bewilligungen für Angehörige von Drittstaaten (Quelle: Republik und Kanton Genf, Januar 2026). Sind diese Einheiten aufgebraucht, muss der Kanton auf die Bundesreserve zurückgreifen — daher lohnt es sich, früh einzureichen.

Welche Bedingungen musst du erfüllen?

Die Bedingungen sind kumulativ: Du musst sie ALLE erfüllen. Sie ergeben sich aus dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG).

BedingungWas das bedeutetRechtsgrundlage
Qualifizierte ArbeitskraftFührungskraft, Spezialistin oder Diplomierte — typischerweise ein Hochschulabschluss und mehrere Jahre ErfahrungArt. 23 AIG
InländervorrangDer Arbeitgeber weist nach, dass keine Schweizer oder EU/EFTA-Kandidatin rekrutiert werden konnteArt. 21 AIG
Lohn- und ArbeitsbedingungenEntlöhnung, Beiträge und Bedingungen entsprechen Ort, Branche und BerufArt. 22 AIG
Wirtschaftliches InteresseDie Zulassung dient dem Interesse der Schweizer Wirtschaft als GanzesArt. 18-19 AIG
Freies KontingentIm Kanton oder in der Bundesreserve sind noch Einheiten verfügbarArt. 20 AIG

Der Inländervorrang folgt einer festen Reihenfolge: zuerst Schweizer Staatsangehörige, dann Inhaberinnen einer C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung), dann einer B-Bewilligung, dann anerkannte Flüchtlinge und schliesslich Angehörige von Staaten mit einem Freizügigkeitsabkommen. Du kommst nach all diesen.

Wer entscheidet? Der Arbeitgeber reicht das Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde ein. Fällt die Prüfung positiv aus, trifft der Kanton einen Vorentscheid und leitet das Dossier an das SEM zur Zustimmung weiter. Ohne das grüne Licht des SEM keine Bewilligung. Der Titel wird anschliessend vom Kanton ausgestellt.

Wie viele Bewilligungen pro Jahr? Die Zahlen 2026

Am 19. November 2025 hat der Bundesrat die gleichen Kontingente wie im Vorjahr weitergeführt. Sie traten mit der VZAE am 1. Januar 2026 in Kraft.

Kategorie 2026B-BewilligungenL-BewilligungenTotal
Qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten4 5004 0008 500
Angehörige des Vereinigten Königreichs2 1001 4003 500
EU/EFTA-Dienstleistungserbringer (Einsatz > 120 Tage)5003 0003 500

Zwei nützliche Klarstellungen.

Diese 8 500 Einheiten für Drittstaaten verteilen sich über die ganze Schweiz und das ganze Jahr. Auf der Ebene eines Kantons und eines Quartals ist der reale Spielraum eng.

Der Fall der Absolventin einer Schweizer Hochschule

Du hast an einer Schweizer Universität oder Hochschule studiert? Das geltende Recht gibt dir einen Vorteil, keine Befreiung.

Eine Revision des AIG will diese Absolventen aus der Kontingentszählung ausnehmen. Sie ist nicht in Kraft: Der Entwurf wurde 2023 an den Bundesrat zurückgewiesen und durchläuft noch den parlamentarischen Prozess (Stand: Juli 2026). Zähl heute nicht darauf.

Und der Familiennachzug?

Eine B-Arbeitsbewilligung eröffnet unter Bedingungen den Familiennachzug — die Ankunft des Ehepartners und der minderjährigen Kinder. Die Regeln variieren je nach deinem Titel und deiner Staatsangehörigkeit. Wir erläutern sie im Parcours Expatriation.

Zum Merken

Praktische Tipps

Häufige Fehler

Zu glauben, ein Arbeitsvertrag reiche aus. Für einen Drittstaat begründet der Vertrag keinen Anspruch: ohne Kontingentseinheit und ohne Zustimmung des SEM gilt er nicht als Bewilligung.
Sich von der Personenfreizügigkeit gedeckt wähnen. Sie gilt nur für EU/EFTA-Angehörige; als Drittstaatsangehörige unterliegst du einem ganz anderen, kontingentierten Regime.
Sich irgendwo bewerben. Den Stand des kantonalen Kontingents zu ignorieren heisst, eine rein mengenmässige Ablehnung zu riskieren, unabhängig von deinem Profil.
Auf die Befreiung «Schweizer Absolvent» zählen. Sie ist nicht in Kraft: Heute zählt ein Absolvent einer Schweizer Hochschule weiterhin ins Kontingent.

Häufige Fragen

Reicht ein Schweizer Arbeitsvertrag für Angehörige eines Drittstaats? Nein. Der Vertrag ist notwendig, aber nicht ausreichend. Du brauchst zusätzlich eine freie Kontingentseinheit, den Nachweis, dass keine Schweizer oder EU/EFTA-Kandidatin rekrutiert werden konnte, einen orts- und branchenüblichen Lohn, einen Kantonsentscheid und die Zustimmung des SEM. Solange das SEM nicht zugestimmt hat, darfst du nicht zu arbeiten beginnen.
Was ist der Unterschied zwischen einer B- und einer L-Bewilligung? Die B-Bewilligung ist eine Aufenthaltsbewilligung für eine dauerhafte Tätigkeit. Die L-Bewilligung ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung für einen zeitlich begrenzten Einsatz. Beide sind für Drittstaaten kontingentiert: 2026 sind es 4 500 B-Bewilligungen und 4 000 L-Bewilligungen (Quelle: Bundesrat, 19.11.2025).
Warum hat das Vereinigte Königreich ein eigenes Kontingent? Seit dem Brexit fällt eine britische Staatsangehörige nicht mehr unter die Personenfreizügigkeit. Sie wird wie eine Angehörige eines Drittstaats behandelt, aber auf einem eigenen Kontingent: 2 100 B-Bewilligungen und 1 400 L-Bewilligungen im Jahr 2026 (Quelle: Bundesrat, 19.11.2025).
Befreit mich ein Abschluss einer Schweizer Hochschule vom Kontingent? Heute nicht. Dieser Abschluss kann dich vom Inländervorrang befreien, wenn deine Stelle von überwiegendem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist (Art. 21 Abs. 3 AIG). Du zählst aber weiterhin ins Kontingent. Eine Revision, die dich davon ausnehmen soll, existiert, ist aber nicht in Kraft (Stand: Juli 2026).

Prüfe, ob dein Profil das Kontingent schafft. Der Relokea-Motor bewertet deine Qualifikation, findet den günstigsten Kanton und listet die Unterlagen deines Dossiers auf — bevor du ein Verfahren blind startest.

Eignung testen

Offizielle Quellen

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