Schweizer Lohnabrechnung: warum dein Netto tiefer ist, als du denkst
Auf einer Schweizer Lohnabrechnung verliert dein Brutto zuerst die Sozialbeiträge: AHV/IV/EO (1. Säule), Arbeitslosenversicherung, BVG (2. Säule) und Unfallversicherung. Je nach Status kommt die Quellensteuer hinzu, direkt abgezogen. Hier ist jede Zeile entschlüsselt, mit den Sätzen 2026 und einem Rechenbeispiel.
Was wird wirklich von deinem Brutto abgezogen?
Der Bruttolohn ist das, was dein Vertrag ausweist. Der Nettolohn ist das, was auf deinem Konto landet. Dazwischen liegen zwei Arten von Abzügen.
- Die obligatorischen Sozialbeiträge: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung (ALV), 2. Säule (BVG) und Unfallversicherung (UVG). Sie gelten für jeden Arbeitnehmenden.
- Die Quellensteuer: nur für bestimmte Status (B-Bewilligung, Grenzgänger je nach Kanton). Dazu weiter unten mehr.
Nimm die Sozialbeiträge der Reihe nach.
AHV/IV/EO: die 1. Säule, halbe-halbe
Das ist der Sockel von Rente und Solidarität. Drei Versicherungen zusammengefasst:
- AHV — Alters- und Hinterlassenenversicherung (deine Grundrente);
- IV — Invalidenversicherung;
- EO — Erwerbsersatzordnung (Militärdienst, Mutterschaft, Vaterschaft).
Dein Arbeitnehmeranteil beträgt 5,3 % im Jahr 2026: 4,35 % AHV + 0,7 % IV + 0,25 % EO (Quelle: Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 2.01). Dein Arbeitgeber zahlt genau denselben Betrag — die Last ist symmetrisch. Die Basis ist dein ganzer Lohn, ohne Obergrenze: Je mehr du verdienst, desto mehr zahlst du, ohne Grenze.
Gut zu wissen: Die Mutterschaftsentschädigung und die Entschädigung an den anderen Elternteil werden von der EO finanziert. Sie sind bereits in den 0,25 % enthalten — das ist keine zusätzliche Zeile.
ALV: die Arbeitslosenversicherung, bis zu einer Obergrenze
Die ALV (Arbeitslosenversicherung) deckt dich bei Stellenverlust. Dein Anteil: 1,1 %, mit 1,1 % auf Arbeitgeberseite (2,2 % insgesamt). Sie gilt auf dem Lohn bis CHF 148 200 pro Jahr (CHF 12 350 pro Monat) — der maximal versicherte Verdienst (Quelle: SECO). Über dieser Obergrenze kein Beitrag mehr: Das «Solidaritätsprozent», das die hohen Löhne traf, wurde am 1. Januar 2023 abgeschafft (Quelle: SECO).
BVG: die 2. Säule, der Abzug, der mit dem Alter steigt
Das BVG (Gesetz über die berufliche Vorsorge) organisiert deine betriebliche Vorsorge — die berühmte 2. Säule. Es ist oft der grösste Abzug und der am meisten missverstandene.
- Es ist obligatorisch ab CHF 22 680 Jahreslohn (die Eintrittsschwelle 2026).
- Es betrifft nicht deinen ganzen Lohn, sondern den koordinierten Lohn: dein Lohn minus den Koordinationsabzug von CHF 26 460, plafoniert bei CHF 90 720. Der maximal versicherte koordinierte Lohn beträgt somit CHF 64 260 (Quelle: OFAS, Beträge per 1. Januar 2026).
- Der Satz, Altersgutschrift genannt, hängt von deinem Alter ab (Quelle: OFAS, Art. 16 LPP):
| Alter | Altersgutschrift (vom koordinierten Lohn) |
|---|---|
| 25 bis 34 Jahre | 7 % |
| 35 bis 44 Jahre | 10 % |
| 45 bis 54 Jahre | 15 % |
| 55 bis 65 Jahre | 18 % |
Dein Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte des Beitrags (Art. 66 LPP); der Rest wird auf deiner Abrechnung abgezogen. Ergebnis: Zwei Kollegen mit gleichem Brutto haben nicht dasselbe Netto — der ältere zahlt mehr. Das ist der Grund Nr. 1 für die Differenz, die du nicht verstehst.
Zu beachten: Diese altersabhängigen Sätze sind die geltenden. Die BVG-Reform, die sie durch zwei Stufen ersetzen wollte, wurde in der Abstimmung vom 22. September 2024 abgelehnt — der Tarif nach Altersstufe bleibt also die Regel.
UVG: die Unfallversicherung, zwei Töpfe
Das UVG (Unfallversicherungsgesetz) liest sich in zwei Teilen:
- BUV — Berufsunfälle: Die Prämie geht zulasten des Arbeitgebers;
- NBUV — Nichtberufsunfälle: Die Prämie wird auf deinem Lohn abgezogen, sobald du mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitest (Quelle: SUVA).
Die Basis ist der Lohn bis CHF 148 200 pro Jahr. Der NBUV-Satz ist keine einheitliche Bundeszahl: Er wird vom Versicherer je nach Branchenrisiko festgelegt. Auf deiner Abrechnung erscheint er in einer Zeile, oft bescheiden.
Und Mutterschaft, Krankheit, GAV?
- Mutterschaft und Vaterschaft: von der EO finanziert, bereits oben enthalten — keine separate Zeile.
- KTG (Krankentaggeld, oder Krankentaggeldversicherung): Es ist auf Bundesebene nicht obligatorisch. Es hängt von deinem GAV (Gesamtarbeitsvertrag) oder deinem Vertrag ab. Wo es existiert, erscheint seine Prämie in einer Zeile und wird oft zwischen dir und dem Arbeitgeber geteilt.
- KVG (Grundversicherung der Krankenkasse): Es steht nicht auf deiner Lohnabrechnung. Du zahlst es separat, deiner Kasse. Das ist die klassische böse Überraschung der Franzosen — KVG oder CMU verstehen.
Quellensteuer: für wen und wie?
Die Quellensteuer ist eine Einkommenssteuer, die direkt auf deinem Lohn vom Arbeitgeber abgezogen und der kantonalen Steuerbehörde überwiesen wird. Sie betrifft (Quelle: AFC/ESTV, ge.ch):
- die ausländischen Arbeitnehmenden ohne C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung), die nicht mit einer Schweizerin oder einer Person mit C-Bewilligung verheiratet sind — also die B-, L-Bewilligungen und ähnliche;
- die Nichtansässigen, die ein Schweizer Einkommen beziehen: Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Kurzaufenthalte.
Der Tarif hängt vom Kanton und deiner Situation ab: Zivilstand, Kinderzahl, Zugehörigkeit zu einer anerkannten Kirche, weitere Haushaltseinkommen. Die Tarife 2026 werden von der AFC veröffentlicht. Ein in der Schweiz Ansässiger oder Inhaber einer C-Bewilligung wird hingegen nicht an der Quelle besteuert: Er reicht eine Steuererklärung ein (ordentliche Veranlagung).
Grenzgänger (G-Bewilligung) oder Ansässiger: was ändert sich?
Wichtiger, oft missverstandener Punkt: Bei den Sozialbeiträgen ändert sich nichts. Du arbeitest in der Schweiz, also zahlst du Beiträge an die AHV/IV/EO, die ALV, das BVG und das UVG wie ein Ansässiger, zu denselben Sätzen. Der Unterschied ist steuerlich.
- Ansässiger (C-Bewilligung oder Schweizer Staatsangehörigkeit): keine Quellensteuer, ordentliche Steuererklärung.
- Ansässiger mit B-Bewilligung: Quellensteuer, mit einer ergänzenden Erklärung (nachträgliche ordentliche Veranlagung) ab einem bestimmten Einkommen, oft CHF 120 000.
- Grenzgänger (Inhaber einer G-Bewilligung): Alles hängt vom Arbeitskanton ab.
- Genf (ausserhalb des Abkommens von 1983): Die Quellensteuer wird in der Schweiz erhoben.
- Die acht Kantone des Abkommens vom 11. April 1983 — Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura —: Du wirst in Frankreich besteuert, nicht an der Quelle, gegen Abgabe deiner steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung (Formular 2041-AS) an deinen Arbeitgeber (Quelle: impots.gouv.fr).
Alle Einzelheiten, Kanton für Kanton: unser Leitfaden zu den Steuern des Grenzgängers.
Die Tabelle der Abzüge (2026)
| Posten | Arbeitnehmersatz 2026 | Berechnungsbasis | Wer zahlt |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO (1. Säule) | 5,3 % | ganzer Lohn, ohne Obergrenze | Arbeitnehmer + Arbeitgeber (gleicher Anteil) |
| ALV (Arbeitslosigkeit) | 1,1 % | Lohn bis CHF 148 200/Jahr | Arbeitnehmer + Arbeitgeber (gleicher Anteil) |
| BVG (2. Säule) | 7 bis 18 % je nach Alter, dein Anteil ≥ die Hälfte | koordinierter Lohn (CHF 26 460 bis 90 720) | Arbeitnehmer + Arbeitgeber (Arbeitgeber ≥ 50 %) |
| UVG — NBUV (Nichtberufsunfälle) | vom Versicherer festgelegt | Lohn bis CHF 148 200/Jahr | Arbeitnehmer |
| UVG — BUV (Berufsunfälle) | — | Lohn bis CHF 148 200/Jahr | Arbeitgeber |
| KTG / Krankentaggeld | gemäss GAV oder Vertrag | gemäss Vertrag | oft geteilt |
| Quellensteuer | kantonaler Tarif | Bruttolohn | Arbeitnehmer (je nach Status) |
Ein Rechenbeispiel: Brutto CHF 84 000/Jahr, ledig, 40 Jahre
Gehen wir es Zeile für Zeile durch, für einen Jahreslohn von CHF 84 000 (Alter 40 Jahre, also BVG zu 10 %):
- AHV/IV/EO: 5,3 % → CHF 4 452
- ALV: 1,1 % (unter der Obergrenze) → CHF 924
- BVG: koordinierter Lohn = 84 000 − 26 460 = CHF 57 540; Altersgutschrift 10 % = CHF 5 754 insgesamt. Der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte des Beitrags (Art. 66 LPP): dein Anteil beträgt also höchstens ~CHF 2 880, wobei die genaue Aufteilung vom Reglement deiner Kasse abhängt.
- UVG — NBUV (Nichtberufsunfälle): zu deinen Lasten, zu einem vom Versicherer festgelegten Satz je nach Risikoklasse der Branche — es gibt keinen einheitlichen Bundessatz (SUVA). Rechne hier ~CHF 1 000 als Richtwert.
Total der Sozialabzüge: rund CHF 9 250, also fast 11 % des Bruttos. Dein «soziales» Netto erreicht damit ungefähr CHF 74 750 pro Jahr.
Danach, je nach Status: Quellensteuer (in Genf oder mit einer B-Bewilligung) ODER Steuer in Frankreich (Grenzgänger der acht Kantone des Abkommens von 1983). Und separat, ausserhalb der Lohnabrechnung, die KVG-Prämie, die du jeden Monat begleichst.
Zum Merken
- Von deinem Brutto gehen zuerst ~6,4 % fest ab (AHV/IV/EO 5,3 % + ALV 1,1 %), dann das BVG, das je nach Alter von 7 % auf 18 % steigt, dann das nichtberufliche UVG.
- Das BVG erklärt den grössten Teil der Differenz zwischen Kollegen: Es steigt mit dem Alter, auf dem koordinierten Lohn (CHF 26 460 bis 90 720 im Jahr 2026).
- Die Quellensteuer betrifft nicht alle: B-Bewilligung, und Grenzgänger je nach Arbeitskanton.
- Das KVG steht nicht auf der Lohnabrechnung — budgetiere es zusätzlich.
- Um DEIN Netto mit den Sätzen 2026 und der Steuer deines Kantons zu sehen, rechne dein Brutto zum Netto im Rechner.
Praktische Tipps
- Verlange von deinem künftigen Arbeitgeber das Reglement seiner BVG-Kasse: Dort entscheidet sich der grösste Abzug, und er variiert von Plan zu Plan.
- Vergleiche immer bei gleichem Lohn und gleichem Alter: Dasselbe Brutto ergibt ein anderes Netto je nach BVG-Altersstufe.
- Rechne die KVG-Prämie gedanklich dazu, wenn du ein Schweizer Angebot mit deinem französischen Lohn vergleichst — sie erscheint nirgends auf der Abrechnung.
- Grenzgänger: Prüfe den Arbeitskanton, bevor du über das Netto nach Steuern nachdenkst — Genf und die acht Kantone des Abkommens von 1983 folgen nicht derselben Steuerregel.
Häufige Fehler
Häufige Fragen
Rechne dein Brutto zum Netto, Zeile für Zeile. Der Relokea-Rechner wendet die Sätze 2026 an — AHV, ALV, BVG, UVG — und die Quellensteuer deines Kantons. Du siehst jeden Abzug, nicht nur das Total.
Offizielle Quellen
- OFAS — Montants valables à partir du 1er janvier 2026 (seuils LPP), daté du 06.11.2025 (abgerufen am 26.7.2026)
- Centre d'information AVS/AI — Mémento 2.01, cotisations salariales AVS/AI/APG (abgerufen am 26.7.2026)
- OFAS — Aperçu des cotisations aux assurances sociales (abgerufen am 26.7.2026)
- LPP (RS 831.40), art. 66 — l'employeur verse au moins la moitié des cotisations (abgerufen am 26.7.2026)
- OFAS — FAQ : qui paie les cotisations LPP ? (part de l'employeur ≥ somme des parts salariés) (abgerufen am 26.7.2026)
- SECO — Feuille d'information : cotisations à l'assurance-chômage (AC) (abgerufen am 26.7.2026)
- SECO — Suppression du pour-cent de solidarité AC au 1er janvier 2023 (abgerufen am 26.7.2026)
- OFAS — Prévoyance vieillesse : bonifications de vieillesse LPP par tranche d'âge (art. 16 LPP) (abgerufen am 26.7.2026)
- SUVA — Assurance-accidents LAA : qui est assuré (AAP employeur, AANP salarié) (abgerufen am 26.7.2026)
- AFC/ESTV — Impôt à la source (barèmes 2026) (abgerufen am 26.7.2026)
- République et canton de Genève — Qui est soumis à l'impôt à la source (abgerufen am 26.7.2026)
- impots.gouv.fr — Salariés en Suisse (accord frontaliers du 11 avril 1983, 8 cantons) (abgerufen am 26.7.2026)
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