Mieten in Luxemburg
Haben Sie anderswo gelesen, es brauche drei Monatskautionen und man zahle die ganze Maklerprovision, ist die Information veraltet. Diese beiden Regeln haben sich am 1. August 2024 geändert, und der Unterschied ist bezifferbar: eine Monatsmiete, plus die Hälfte einer Provision.
Was sich am 1. August 2024 geändert hat
| Regel | Vorher | Seit 01.08.2024 |
|---|---|---|
| Mietkaution | 3 Monatsmieten | höchstens 2 Monate |
| Maklerprovision | zulasten des Mieters | 50/50 zwischen Vermieter und Mieter geteilt |
| Form des Vertrags | schriftlich oder mündlich | zwingend schriftlich, mit vorgeschriebenen Angaben |
| Mieterhöhung | Drittel-Regel pro Jahr | höchstens + 10 %, alle zwei Jahre |
| Mietobergrenze | unverändert — 5 % jährlich des investierten Kapitals in die Wohnung | |
| Wohngemeinschaft | nicht geregelt | einheitlicher Vertrag + schriftlicher WG-Pakt; 3 Monate Kündigungsfrist |
Quellen: Ministerium für Wohnungsbau und Raumordnung, Mitteilung vom 10.07.2024; Gesetz vom 23. Juli 2024 (Mémorial A Nr. 311), in Kraft seit 1. August 2024. Abgerufen am 07.08.2026.
Ausserdem wurde ein Verfahren zur Rückgabe der Kaution eingeführt, mit genauen Fristen und einer Sanktion bei Nichteinhaltung.
Was bei der Unterschrift fällig wird
Drei Posten, und nur einer ist verhandelbar:
- die Mietkaution, begrenzt auf zwei Monatsmieten;
- die Hälfte der Maklerprovision, sofern ein Makler beteiligt ist;
- die erste Monatsmiete.
Die Mietsubvention ist Grenzgängern verschlossen
Es ist dieselbe Form wie bei der Impatriate-Regelung: eine reale, sichtbare Hilfe, unzugänglich für jene, die sie zuerst suchen. Sie scheitert an drei Bedingungen zugleich:
- ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten in Luxemburg;
- die Eintragung im nationalen Register der natürlichen Personen;
- eine Wohnung auf luxemburgischem Staatsgebiet, auf dem privaten Markt.
Ein Grenzgänger erfüllt keine davon. Für einen Gebietsansässigen lautet die finanzielle Bedingung, dass die Monatsmiete ohne Nebenkosten 25 % des Nettoeinkommens des Haushalts übersteigt; die Hilfe „kann zwischen 10 und 520 Euro monatlich“ betragen, je nach Zusammensetzung und Einkommen.
Quelle: Guichet.lu, „Mietsubvention“, Seite aktualisiert am 19.02.2026, abgerufen am 07.08.2026.
Die Rückgabe Ihrer Kaution
Es ist der häufigste Streit am Mietende, und der Text ist genau — Artikel 5, Absatz 2bis des Gesetzes von 2006, eingefügt durch die Reform. Entspricht das Auszugsprotokoll dem Einzugsprotokoll (übliche Abnutzung vorbehalten) und macht der Vermieter weder Mietrückstände noch Mietschäden geltend, so ist die Hälfte der Kaution binnen höchstens einem Monat zurückzugeben. Der Restbetrag folgt der Nebenkostenabrechnung.
Quellen: Gesetz vom 21. September 2006 über den Wohnraummietvertrag, Artikel 1 und 5, geändert durch das Gesetz vom 23. Juli 2024 (Mémorial A Nr. 311). Texte am 07.08.2026 im Legilux-Filestore gelesen.
Was wir nicht belegt haben
- Der amtliche koordinierte Text: wir lesen das Gesetz von 2006 UND seinen Änderungstext von 2024, nicht aber die konsolidierte Fassung aus einem Guss.
- Der Artikel, der den schriftlichen Mietvertrag bei Nichtigkeit vorschreibt: zwei Lesungen ordnen ihn unterschiedlich zu, und wir entscheiden nicht.
- Die Berechnungstabelle der Mietsubvention, ohne die sich kein Betrag hochrechnen lässt.
- Die staatliche Mietkaution für Haushalte ohne Eigenmittel.
- Die Registrierung des Mietvertrags und ihre steuerliche Behandlung.